FAQ
Häufig gestellte Fragen
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Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das oberste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es wird von allen Ersthörer*innen bei den studentischen Wahlen gewählt.
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Das StuPa beschließt alle wichtigen Ordnungen und Regelungen der verfassten Studierendenschaft und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
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Das StuPa wählt den AStA-Vorstand, und überwacht sein Handeln. Desweiteren werden verschiedene Arten von Anträgen im Studierendenparlament besprochen und Beschlüsse gefasst, für deren Umsetzung dann der AStA zuständig ist.
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Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Monat, zu einem Termin in der Mitte des Monats, statt und teilen sich in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil.
Sitzungstermine werden über eine parlamentarisch interne Wahl bestimmt. Der Sitzungstermin ist im Kalender zu finden.
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Das Studierendenparlament ist per Email erreichbar.
Die Emailadresse ist: stupapraesidium@asta-hsd.de
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Die Pflicht ist, bei Sitzungen anwesend zu sein. Vertreter*innen springen, für Parlamentarier*innen, die verhindert sind, ein.
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Verteter*innen sind alle nicht ins Parlament gewählte Listenmitglieder*innen.
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Sollte der Fall eintreten, dass ein Parlamentarier*in zurücktritt, rückt ein Vertreterin auf. Somit wir aus Vertreter*in —> Parlamentarier*in.
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A) Stockbilder
B) Ein wenig Privatsphäre
C) Warum nicht?
D) Leute nicht dazu zwingen, ein eigenes Bild auf eine Website stellen zulassen
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Simple Antwort, Nein. Es wird freiwillig gemacht.