FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das oberste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es wird von allen Ersthörer*innen bei den studentischen Wahlen gewählt.

  • Das StuPa beschließt alle wichtigen Ordnungen und Regelungen der verfassten Studierendenschaft und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.

  • Das StuPa wählt den AStA-Vorstand, und überwacht sein Handeln. Desweiteren werden verschiedene Arten von Anträgen im Studierendenparlament besprochen und Beschlüsse gefasst, für deren Umsetzung dann der AStA zuständig ist.

  • Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Monat, zu einem Termin in der Mitte des Monats, statt und teilen sich in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil.

    Sitzungstermine werden über eine parlamentarisch interne Wahl bestimmt. Der Sitzungstermin ist im Kalender zu finden.

  • Das Studierendenparlament ist per Email erreichbar.

    Die Emailadresse ist: stupapraesidium@asta-hsd.de

  • Die Pflicht ist, bei Sitzungen anwesend zu sein. Vertreter*innen springen, für Parlamentarier*innen, die verhindert sind, ein.

  • Verteter*innen sind alle nicht ins Parlament gewählte Listenmitglieder*innen.

  • Sollte der Fall eintreten, dass ein Parlamentarier*in zurücktritt, rückt ein Vertreterin auf. Somit wir aus Vertreter*in —> Parlamentarier*in.

  • A) Stockbilder

    B) Ein wenig Privatsphäre

    C) Warum nicht?

    D) Leute nicht dazu zwingen, ein eigenes Bild auf eine Website stellen zulassen

  • Simple Antwort, Nein. Es wird freiwillig gemacht.